Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Ganzheitlichen Verstehen, Denken und Handeln

Unter dem Schlagwort „Bournout“ hat das Thema „psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ in den letzten Jahren zunehmend Aufmerksamkeit erhalten. Angesichts steigender Fehltage, aufgrund psychischer Erkrankungen, entstehen durch den Ausfall der Arbeitskraft und der Produktivität direkte sowie indirekte Kosten, die sich, wie aktuelle Studien zeigen, jährlich allein in Deutschland bis auf knapp 30 Milliarden Euro belaufen. Eine Studie der TK aus dem Jahr 2009 besagt, dass rund 80 % der Deutschen über Stress klagen und dass bei 1/3 der Befragten die Anspannung bereits Dauerzustand sei.

Haben Arbeitgeber*Innen die Pflicht für Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Ja, Arbeitgeber*Innen sind verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz (§5 Abs. 1 und 2 ArbSchG) verabschiedet, das klar stellt, dass die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen bei der Arbeit umfasst. Aufbauend auf dieser Grundlage ergibt sich die Verpflichtung, schlussfolgernd aus den Analyseergebnissen zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz erforderliche Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen abzuleiten.

Psychische Belastung wird verstanden als die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. „Psychisch“ mein hierbei alle kognitiven und emotionalen Vorgänge im Menschen. Immer dann, wenn Menschen denken, fühlen und handeln sind sie psychisch belastet, somit auch permanent während der Arbeit. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, jene Belastungsfaktoren herauszufiltern, die bei der überwiegenden Anzahl von Personen, unabhängig von ihren Voraussetzungen, zu negativen Beanspruchungsfolgen und Gefährdungen der Gesundheit führen.

Dauerstress kann krank machen, um dies zu verhindern ist die Entwicklung/Umsetzung nachhaltiger BGM-Konzepte notwendig, um mit verschiedenen Stressmanagementinterventionen auf kognitiver, emotionaler und körperlicher Ebene die Resilienz und Stressbewältigungsfähigkeiten der Mitarbeiter*Innen und Führungskräfte zu stärken. Eine nachhaltige Entwicklung von Gesundheits-kompetenzen zur Burnout-Prophylaxe sowohl auf persönlicher Ebene (soziale Kompetenzen, Einstellungen und Bewältigungsstrategien, Gesundheitskompetenzen) als auch auf Unternehmensebene (Team, Führungskräfte, Unternehmenskultur) kann entstehende Kosten deutlich reduzieren. Gern erhalten Sie Unterstützung bei der Entwicklung eines individuellen Konzepts.

Praxis-Transfer

Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als kontinuierlicher Prozess

  • Geeignetes Gremium für die Umsetzung des Arbeitsschutzausschusses bilden
  • Festlegung von Tätigkeiten und Bereichen, die untersucht werden sollen
  • Ermittlung der psychischen Belastung
    • standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragung
    • moderierte Analyse-Workshops
    • Beobachtungsverfahren / Beobachtungsinterviews
  • Beurteilung und Einschätzung der psychischen Belastung
  • Entwickeln und Umsetzen von Maßnahmen (TOP)
    T - Technische Maßnahmen
    O - Organisatorische Maßnahmen
    P - Persönliche Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle zur Feststellung des Maßnahmenerfolgs
    • Soll-Ist-Analyse mit Ausgangsdaten
    • Workshops mit Beschäftigten und Führungskräften
    • Kurzbefragung von Beschäftigten und Führungskräften
  • Aktualisierung und Fortschreibung der Gesundheitsbeurteilung